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Sanitätshaus

Häufig gestellte Fragen aus dem Sanitätshaus.

Allgemeine Fragen


Was ist der Unterschied: gesetzliche Zuzahlung, Eigenanteil und wirtschaftliche Aufzahlung?

Kurz gesagt: Die Zuzahlung ist gesetzlich fixiert, der Eigenanteil ist ein fester privater Kostenblock bei bestimmten Leistungen und die Aufzahlung ist Ihre persönliche Wahl für ein „Upgrade“.

  • Gesetzliche Zuzahlung: Ein vom Gesetzgeber festgelegter Betrag. Er beträgt in der Regel 10 % der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €). Diese Beträge werden an die Krankenkasse weitergeleitet.

  • Eigenanteil: Ein fester Teil der Kosten, den die Kasse grundsätzlich nicht übernimmt (z. B. für Produkte des täglichen Lebens wie Schuhe)

  • Wirtschaftliche Aufzahlung (Mehrkosten): Entsteht nur, wenn Sie sich für eine Versorgung entscheiden, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht (z. B. ein hochwertigeres Material beim Zahnarzt oder ein spezielles Gestell bei der Brille). Diese Kosten tragen Sie selbst.

Eine Zuzahlungsbefreiung gilt grundsätzlich nicht für den Eigenanteil oder die Aufzahlung.

Wie lange ist mein Kassenrezept gültig?

Ein Kassenrezept ist in der Regel 28 Tage lang gültig. D.h. es muss innerhalb dieses Zeitraums bei ihrem Hilfsmittelversorger vorgelegt werden.

Muss ich das Originalrezept vorlegen?

Ja, das Original ist zwingend. Eine Fotokopie, ein Foto auf dem Handy oder ein Scan reichen nicht aus.

Für orthopädietechnische Hilfsmittel gibt es in Deutschland derzeit (2026) noch kein E-Rezept. Wann dies eingeführt wird, steht noch nicht fest.

Gibt es Hilfsmittel bereits auf E-Rezept?

Nein. Ein Ein festes Einführungsdatum ist derzeit (2026) noch nicht absehbar.

Brauche ich vor dem ersten Beratungsgespräch bereits ein Rezept?

Nein! Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit uns. Ganz gleich, in welcher Lebensphase oder bei welchem Krankheitsbild – jede Orthesenversorgung beginnt mit einem ausführlichen Beratungsgespräch. Wir nehmen uns Zeit und geben Ihnen Empfehlungen, die in die Rezepterstellung einfließen können, um den Genehmigungsprozess mit der Krankenkasse reibungsloser zu gestalten.

denn keine Orthese entsteht nur nach Rezept.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Genehmigung der Versorgung?

Die Krankenkasse muss über einen Antrag auf Leistungen zügig entscheiden. Es gelten folgende Regelfristen:

  • 3 Wochen: Standardfrist, wenn die Krankenkasse den Antrag selbst prüfen kann.

  • 5 Wochen: Wenn die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung einschaltet. Die Kasse muss dich darüber informieren, dass eine medizinische Prüfung stattfindet.


Hält die Krankenkasse diese Fristen nicht ein und nennt dir keinen triftigen Grund für die Verzögerung (schriftlich!), tritt die sogenannte Genehmigungsfiktion ein:

  1. Leistung gilt als genehmigt: Nach Ablauf der Frist (3 bzw. 5 Wochen) gilt der Antrag rechtlich als genehmigt.

Welche Mitwirkungspflicht habe ich als Patient im Genehmigungsverfahren?

Ihre Mitwirkung ist Voraussetzung für eine schnelle Entscheidung. Reagieren Sie zeitnah und fristgerecht auf Anfragen der Krankenkasse.

Ist die Mitwirkung eines Arztes erforderlich, verlassen Sie sich nicht „blind“ auf dessen termingerechte Zuarbeit, sondern kontrollieren selber die Umsetzung.

Welche Möglichkeiten habe ich bei Ablehnung der Kasse?

Erhalten Sie einen negativen Bescheid, stehen folgende Schritte offen:

Widerspruch einlegen (Frist 1 Monat)

Dies ist der wichtigste erste Schritt. Sobald der schriftliche Bescheid bei Ihnen eingeht, haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch.  Ein formloser Brief mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein“ reicht zunächst aus, um die Frist zu wahren. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Akteneinsicht anfordern

Um den Widerspruch fundiert zu begründen, sollten Sie die Kasse um Akteneinsicht bitten. Verlangen Sie insbesondere das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), falls dieses zur Ablehnung geführt hat.

Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen bei der Gegenargumentation!

Rechnen Sie mit allen Krankenkassen ab?

Ja, wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Brauche ich bei Ihnen einen Termin, oder kann ich einfach so vorbeikommen?

Für Sanitätshausartikel wie Bandagen, Einlagen etc. können Sie während unserer regulären Öffnungszeiten jederzeit vorbeikommen – ein Termin ist nicht erforderlich.

Auch Rundstrick‑Kompressionsstrümpfe können Sie ohne Termin erhalten. Wir empfehlen jedoch, vormittags zum Ausmessen zu kommen, wenn Ihre Beine im Laufe des Tages stärker anschwellen.

Für Flachstrick‑Kompressionsstrümpfe (z. B. bei Lymphversorgungen) benötigen Sie grundsätzlich einen Termin.

Fragen zum Sanitätshaus


Brauche ich einen Termin, um Kompressionsstrümpfe abmessen zu lassen?

Für Rundstrick‑Kompressionsstrümpfe benötigen Sie keinen Termin – Sie können einfach während unserer regulären Öffnungszeiten vorbeikommen. Wenn Ihre Beine im Laufe des Tages stärker anschwellen, empfehlen wir, bereits am Vormittag zum Ausmessen zu kommen.

Für Flachstrick‑Versorgungen ist hingegen ein Termin erforderlich, da hier eine ausführlichere Messung und Beratung notwendig ist.

Wann ist es Zeit, meine medizinischen Kompressionsstrümpfe auszutauschen?

Bei täglichem Tragen und regelmäßigem Waschen behalten medizinische Kompressionsstrümpfe ihre volle Wirkung ungefähr sechs Monate.
Danach lässt die Elastizität des Materials langsam nach – und genau diese Spannung sorgt dafür, dass die Kompression richtig wirkt. Wie schnell dieser Effekt eintritt, hängt auch davon ab, wie häufig die Strümpfe getragen werden, ob Sie ein Wechselpaar nutzen und wie stark das Material im Alltag beansprucht wird. Spätestens nach zwölf Monaten sollten Kompressionsstrümpfe grundsätzlich ausgetauscht werden.

Nach etwa einem halben Jahr steht Patient:innen bei medizinischer Notwendigkeit in der Regel eine Wiederversorgung zu

Wie häufig habe ich Anspruch auf neue Kompressionsstrümpfe?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie in der Regel alle sechs Monate Anspruch auf ein Paar medizinische Kompressionsstrümpfe.

Gerade zu Beginn einer Kompressionstherapie kann ein zusätzliches Paar (Wechselpaar) sinnvoll sein – zum Beispiel aus hygienischen Gründen. In solchen Fällen kann der Arzt ein Wechselpaar verordnen, und wir reichen einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse entscheidet dann individuell über die Bewilligung.

Weshalb wird bei einer Wiederbestellung von medizinischen Kompressionsstrümpfen erneut ausgemessen?

Bei einer Neubestellung von medizinischen Kompressionsstrümpfen (Wiederbestellung) nach sechs Monaten sind wir dazu verpflichtet, die Versorgung erneut auszumessen.
So können wir Veränderungen berücksichtigen und sicherstellen, dass die Strümpfe weiterhin optimal sitzen und die richtige Kompressionswirkung erzielen.

Was ist der Unterschied zwischen Rundstrick‑ und Flachstrick‑Kompressionsstrümpfen?

Flachstrick‑Kompressionsstrümpfe werden Reihe für Reihe gestrickt und anschließend mit einer Naht geschlossen. Durch das gezielte Zunehmen der Maschen entsteht die anatomische Form und ein sehr stabiler Druckverlauf. Das Material ist kräftig und wenig dehnbar – ideal bei Lymph‑ und Lipödemen, stärkeren Schwellungen oder deutlichen Umfangsunterschieden. In der Erhaltungsphase der KPE verhindern Flachstrickstrümpfe, dass sich erneut Flüssigkeit im Gewebe ansammelt. Verschiedene Strickfäden und Stricksysteme ermöglichen eine sehr individuelle Anpassung.

Rundstrick‑Kompressionsstrümpfe werden dagegen nahtlos in Runden gestrickt. Das Gestrick ist elastischer und schlauchförmig, wodurch es sich gut an gleichmäßig geformte Beine anpasst. Form und Druckverlauf entstehen durch unterschiedliche Maschengrößen, Nadelzahlen und die Vorspannung des Kompressionsfadens. Rundstrick eignet sich vor allem bei venösen Erkrankungen und ist angenehm flexibel. Bei größeren Umfangsunterschieden oder ausgeprägten Schwellungen stößt Rundstrick jedoch an seine Grenzen – dann ist Flachstrick die bessere Wahl.

Wie lange halten meine Schuheinlagen und wann sollte ich sie erneuern lassen?

Die Lebensdauer von orthopädischen Einlagen liegt meist zwischen 6 und 12 Monaten.
Wie lange Ihre Schuheinlagen tatsächlich halten, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel davon, wie häufig Sie sie tragen, welches Schuhwerk Sie nutzen, wie stark die Einlagen belastet werden und wie gut sie gepflegt sind. Auch das Material spielt eine Rolle.

Mit der Zeit verändern sich Material und Form ganz natürlich. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Einlagen. Anzeichen dafür, dass ein Austausch sinnvoll ist, sind:

  • Die Oberfläche wird dünn oder zeigt Risse

  • Die Einlage verliert ihre Form oder stützt nicht mehr richtig

  • Die Dämpfung lässt spürbar nach

  • Beschwerden in Füßen, Knien, Hüfte oder Rücken treten wieder auf

Wie viele orthopädische Schuheinlagen stehen mir zu?

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel Anspruch auf zwei Paar orthopädische Einlagen pro Jahr (ein Paar alle sechs Monate).

Benötige ich für den Abdruck von orthopädischen Schuheinlagen einen Termin?

Für den Abdruck von orthopädischen Schuheinlagen wird kein Termin benötigt.
Sie können jederzeit während der regulären Öffnungszeiten unserer Sanitätshäuser vorbeikommen.

Werden sensomotorische Einlagen von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten für sensomotorische Einlagen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Grund: Sie gelten als Behandlungsmethode, deren therapeutischer Nutzen bislang nicht abschließend nachgewiesen ist.

Gerne beraten wir Sie in unserer Filiale in Zorneding ausführlich zum Thema sensomotorische Einlagen und prüfen im Einzelfall, welche Möglichkeiten bestehen. Für den Beratungstermin ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Gibt es Bandagen bei Ihnen vorrätig oder müssen diese bestellt werden?

Wir haben ein breites Sortiment an Bandagen direkt vor Ort in unseren Sanitätshäusern, sodass viele Modelle sofort verfügbar sind.
Sollte ein spezielles Produkt oder eine bestimmte Größe einmal nicht vorrätig sein, können wir es kurzfristig bei verschiedenen Herstellern für Sie bestellen – schnell und unkompliziert.